Jeder Eigentümer eines Baumes ist selbst für die Verkehrssicherheit von Straßen, Fuß- und Radwegen verantwortlich.Die gesetzliche Lichte höhe an Straßen beträgt min.4.50m höhe und min. 0.50m von der Straßenkante weg in des jeweilige Grundstück.
Um eine schöne stabile Krone zu bekommen kann eine Kronenpflegemaßnahme durchgeführt werden. Hierbei werden reibende Äste, Gefährliche V-vergabelungen, dürre und beschädigte Äste entfernt. Zudem werden schwere Äste entlastet um das Herabbrechen zu vermeiden.
Alte und Geschwächte Bäume bilden um sich bei Trockenheit und Wassermangen Totholz. Sie lassen einige Äste absterben um den benötigten Wasserverbrauch zu minimieren.
Diese Äste sollten bevor sie selbst herab brechen und Unfälle oder Schäden verursachen entfernt werden.
Eine Kronensicherung kann dann angebracht werden, wenn ein Ast oder eine Krone nicht eindeutig stabil ist oder eine potentielle Sollbruchstelle erkennbar ist.
Sie besteht aus einem speziellen Hohltau und wird ohne den Baum zu verletzen eingebaut.
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Bei Fragen stehe ich ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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